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Protokoll der Mitgliederversammlung einsehbar

Geschäftsstelle

Auf der Mitgliederversammlung wurde von einem Mitglied die Anregung formuliert, das Protokoll der Mitgliederversammlung früher zu verteilen oder zu veröffentlichen, also nicht erst zusammen mit der Einladung zur nächsten ordentlichen Mitgliederversammlung an alle Mitglieder zu versenden. In der Diskussion wurde im Ergebnis festgehalten, das zeitnah zur Mitgliederversammlung gefertigte Protokoll für interessierte Mitglieder in der Geschäftsstelle zu hinterlegen. Dies ist ab jetzt möglich, da es vom Notar bestätigt und beim Vereinsregister eingereicht wurde. Wer gern Einsicht haben möchte meldet sich in der Geschäftsstelle.